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Genehmigung bariatrischer Operationen – Struktur statt Willkür

Die Entscheidung für eine bariatrische Operation fällt selten leicht. Oft ist sie das Ergebnis vieler Jahre des Ringens, Hoffens, Zweifelns und wieder Aufstehens. Es ist ein innerer Prozess, der Zeit braucht. Wenn aus diesem Abwägen schließlich ein konkreter Antrag wird, fühlt sich das wie ein Aufbruch an. Wie eine Tür, die sich langsam öffnet. Nicht aus Naivität, sondern aus dem Wunsch nach Stabilität, nach Entlastung, nach einem neuen Kapitel.

Und genau deshalb schwingt auch die Angst vor einer möglichen Ablehnung mit. Nicht als grundloses Misstrauen, sondern als Schutz für etwas, das gerade erst wachsen darf: Hoffnung. Wer sich zu diesem Schritt entschließt, hat meist lange gekämpft. Eine Ablehnung würde sich nicht bürokratisch anfühlen, sondern persönlich.

Gleichzeitig hat sich das Umfeld, in dem heute entschieden wird, deutlich verändert. Wer heute beantragt, bewegt sich in einem anderen strukturellen Rahmen als noch vor zwanzig Jahren.

Geschichtliche Entwicklung der Genehmigungspraxis und des multimodalen Konzepts

Ich glaube, meine eigene Operation war 2003, ganz sicher bin ich nicht mehr. Das war die Zeit, in der bariatrische Eingriffe zunehmend ins Blickfeld der medizinischen Behandlung rückten. Die Fallzahlen stiegen, es wurden deutlich mehr Anträge gestellt, und die Selbsthilfe begann sich stärker zu organisieren. Gleichzeitig befand sich die Adipositaschirurgie noch in einer Phase der Etablierung.

Auch wenn wir längst nicht mehr experimentell unterwegs waren, war vieles weniger standardisiert als heute. Es wurden deutlich mehr Magenbänder implantiert, eine Methode, die heute kaum noch eine Rolle spielt, weil sich das Wissen weiterentwickelt hat. Die gesellschaftliche Wahrnehmung von Adipositas war eine andere. Die chronische Dimension der Erkrankung wurde weniger klar anerkannt, und nicht selten galt sie noch als primär selbstverschuldet.

Anfang der 2000er Jahre existierte zwar bereits die Erwartung, dass konservative Maßnahmen vor einer Operation ausgeschöpft werden sollten, doch was genau darunter zu verstehen war, blieb uneinheitlich. Häufig wurde ein zwölfmonatiger Therapieversuch verlangt. Sechs Monate oder verkürzte Zeiträume bei schweren Verläufen waren nicht selbstverständlich. Inhalte, Dauer und Dokumentationsanforderungen unterschieden sich regional. Das, was wir heute als multimodales Konzept kennen, war damals eher eine lose Vorgabe als ein klar definiertes, bundesweit strukturiertes Verfahren.

Mit der ersten S3 Leitlinie zur Chirurgie bei Adipositas im Jahr 2007 begann eine stärkere fachliche Strukturierung. Die praktische Umsetzung blieb jedoch zunächst unterschiedlich. Zwischen 2010 und 2018 wurden Leitlinien mehrfach überarbeitet, die sozialgerichtliche Rechtsprechung präzisierte die Anspruchslage, und die Anforderungen an die konservative Vorbereitung wurden zunehmend vereinheitlicht.

In dieser Phase nahm das heutige multimodale Konzept seine klare Form an. Es beschreibt eine fachlich begleitete, dokumentierte konservative Therapie, die Ernährungstherapie, Bewegungstherapie und verhaltenstherapeutische Elemente kombiniert und über einen definierten Zeitraum durchgeführt wird. Ziel ist eine nachvollziehbare Prüfung, ob nicht operative Maßnahmen ausreichend wirksam waren und ob eine Operation zum jeweiligen Zeitpunkt medizinisch sinnvoll ist.

Entscheidend ist dabei die Systematik. Ein klarer Beginn, eine kontinuierliche Begleitung und eine prüffähige Dokumentation sind erforderlich. Das multimodale Konzept ist formal nicht zwingend an ein zertifiziertes Adipositaszentrum gebunden. Es kann auch durch entsprechend qualifizierte niedergelassene Ärztinnen, Ärzte oder Therapeutinnen koordiniert werden. In der Praxis übernehmen spezialisierte Zentren diese Aufgabe häufig, weil dort Struktur, Erfahrung und Indikationsstellung gebündelt sind. Maßgeblich ist jedoch nicht der Ort, sondern die fachliche Qualität und Nachvollziehbarkeit der Durchführung.

Mit der Reform des Medizinischen Dienstes im Jahr 2018 wurden die Begutachtungskriterien enger definiert und bundesweit einheitlicher angewendet. Die Prüfung wurde weniger interpretationsabhängig und stärker an festgelegte Kriterien gebunden.

2022 wurde Adipositas gesundheitspolitisch noch klarer als chronische Erkrankung anerkannt und erhielt mehr Raum im Versorgungssystem. 2023 und 2024 wurde die Einbindung in die Regelversorgung weiter konkretisiert. Die Anforderungen an die konservative Vorbereitung wurden dadurch transparenter und verbindlicher.

Die Realität sah damals anders aus. Ablehnungen waren deutlich häufiger. Widerspruchsverfahren gehörten für viele zum erwartbaren Verlauf. Eine Rechtsschutzversicherung war keine übertriebene Vorsichtsmaßnahme, sondern realistische Absicherung. Manche wechselten vor Antragstellung die Krankenkasse, weil einzelne Kassen als zugänglicher galten. In Einzelfällen wurde sogar der Wohnsitz verlagert, um in einen anderen Zuständigkeitsbereich zu fallen.

Auch die Selbsthilfe spielte eine zentrale Rolle. Dort wurde sehr konkret weitergegeben, welche Unterlagen erforderlich waren, wie Anträge formuliert werden sollten und welche Argumentation sich in der Praxis als erfolgreich erwiesen hatte. Nicht selten hing die Wahrscheinlichkeit einer Kostenübernahme davon ab, wie gut ein Antrag strategisch aufbereitet war. Die Selbsthilfe übernahm damit teilweise eine Funktion, die heute durch klarere Systemvorgaben abgedeckt ist.

Diese Strategien spiegelten keine Überreaktion wider, sondern eine reale Unsicherheit im damaligen Genehmigungsprozess.

Gewichtsverlauf während des MMK

Kaum ein Thema sorgt im Rahmen des multimodalen Konzepts für so viel Unsicherheit wie der Gewichtsverlauf. In manchen Gruppen heißt es, man müsse unbedingt abnehmen, um zu zeigen, dass man mitarbeitet. Andere warnen davor, zu viel abzunehmen, weil sonst die Operation infrage gestellt werde. Wieder andere sagen, auf keinen Fall dürfe man zunehmen, sonst gelte das MMK als gescheitert.

Diese widersprüchlichen Botschaften erzeugen Druck. Und sie verkennen, worum es im MMK tatsächlich geht.

Das multimodale Konzept ist kein Test, bei dem eine bestimmte Zahl auf der Waage erreicht werden muss. Es ist auch kein Beweisverfahren, bei dem gezeigt werden soll, dass man „es doch alleine schafft“. In der Adipositastherapie ist das kurzfristige Abnehmen selten das Hauptproblem. Die eigentliche Schwierigkeit liegt in der langfristigen Stabilisierung. Genau darauf richtet sich die medizinische Bewertung.

Sechs Monate reichen nicht aus, um dauerhafte Gewichtsstabilität zu belegen. Sie dienen dazu, die Reaktion auf eine strukturierte konservative Therapie zu beobachten und medizinisch einzuordnen. Gewicht ist dabei ein Bestandteil der Bewertung, aber nicht ihr alleiniger Maßstab.

Wenn während des MMK Gewicht verloren wird, führt das nicht automatisch dazu, dass die Operationsindikation entfällt. Entscheidend bleibt, ob die BMI-Schwellen weiterhin erfüllt sind, ob relevante Begleiterkrankungen bestehen und wie die Gesamtsituation einzuschätzen ist. Auch eine deutlichere Gewichtsabnahme innerhalb dieses Zeitraums verändert die Indikation nicht zwangsläufig.

Umgekehrt bedeutet eine Gewichtszunahme oder ein Stillstand keinen Verstoß gegen das Konzept. Schwankungen sind bei Adipositas häufig. Das MMK ist kein Bewährungssystem und kein moralischer Leistungsnachweis. Entscheidend ist, dass die konservative Therapie strukturiert durchgeführt und dokumentiert wurde und dass die Erkrankung medizinisch korrekt eingeordnet werden kann.

Der Begriff „nachhaltig“ meint in diesem Zusammenhang keine mehrjährige Beweisführung, sondern eine ärztliche Prognoseeinschätzung. Ist davon auszugehen, dass die konservative Therapie dauerhaft ausreichend wirksam sein wird, oder bleibt die Erkrankung trotz strukturierter Maßnahmen behandlungsbedürftig?

Solange nach Abschluss des MMK die formalen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, spielt der reine Gewichtsverlauf in der Praxis meist eine untergeordnete Rolle. Er wird berücksichtigt, aber nicht isoliert bewertet. Maßgeblich ist die Gesamtbeurteilung der Erkrankung, einschließlich BMI, Begleiterkrankungen, Therapieverlauf und Prognose.

Wenn im Verlauf Fragen entstehen, werden häufig zunächst ergänzende Unterlagen angefordert oder Aspekte präzisiert. Eine sofortige Ablehnung allein aufgrund einzelner Gewichtsschwankungen entspricht nicht der üblichen Vorgehensweise.

Dass einige spezialisierte Kliniken mittlerweile auch ohne vorherige Einzelgenehmigung operieren und direkt mit den Krankenkassen abrechnen, unterstreicht zusätzlich die Stabilität der Indikationskriterien in der praktischen Anwendung. Ein solches Vorgehen wäre kaum vorstellbar, wenn einzelne Schwankungen im MMK ein unberechenbares Ablehnungsrisiko darstellen würden.

Unterschiedliche Genehmigungsverfahren in der Praxis

In der aktuellen Praxis existieren im Wesentlichen zwei Wege.

Der klassische Weg ist die Antragstellung mit Vorabgenehmigung. Die vollständigen Unterlagen werden bei der Krankenkasse eingereicht. Der Medizinische Dienst prüft anhand klar definierter Kriterien, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Liegen BMI Schwelle, strukturiertes und dokumentiertes multimodales Konzept, psychologische Einschätzung und relevante medizinische Befunde nachvollziehbar vor, erfolgt in der Regel eine Genehmigung vor der Operation. Dieser Weg vermittelt vielen Betroffenen Sicherheit, weil die Kostenübernahme schriftlich bestätigt ist.

Daneben operieren einige spezialisierte Zentren ohne vorherige Einzelgenehmigung und rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Auch hier gelten dieselben medizinischen Voraussetzungen. Die Krankenkasse kann die Abrechnung prüfen lassen und den Medizinischen Dienst einschalten.

Wird die Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten abgelehnt, trägt grundsätzlich das Krankenhaus das wirtschaftliche Risiko, nicht die Patientin oder der Patient. Für privat Versicherte gelten individuelle Vertragsbedingungen, weshalb dort eine vorherige schriftliche Klärung zwingend erforderlich ist.

Dass dieser zweite Weg heute überhaupt praktiziert wird, zeigt, wie stark sich die Kriterien stabilisiert haben. Kliniken gehen dieses Risiko nur dann ein, wenn die Indikation eindeutig ist und die Dokumentation den Prüfanforderungen entspricht.

Im Kern gilt für beide Wege dasselbe: Entscheidend ist nicht die persönliche Einschätzung einzelner Beteiligter, sondern die dokumentierbare Erfüllung klar definierter Voraussetzungen.

Strukturierte Genehmigung und meine persönliche Einordnung

Die klare Standardisierung der Genehmigungspraxis ist ein echter Fortschritt. Sie nimmt Willkür aus dem Verfahren und macht Entscheidungen berechenbarer. Gleichzeitig merke ich, dass ich mit der aktuellen Versorgungsstruktur nicht vollständig im Reinen bin.

Nicht, weil der Zugang zur Operation zu einfach wäre. Sondern weil die Operation im System derzeit die am klarsten geregelte und abgesicherte Säule ist, während andere therapeutische Bausteine oft weniger sichtbar oder schwerer zugänglich sind. Das betrifft die Phase vor einer Operation genauso wie die Zeit danach.

Eine strukturierte Genehmigung heißt noch nicht, dass alle anderen Elemente der Adipositastherapie im gleichen Maß entwickelt oder zugänglich sind. Konservative Optionen existieren, aber sie sind nicht überall gleichermaßen verfügbar, finanziert oder langfristig angelegt. Das führt dazu, dass die Operation für viele als der klarste und verlässlichste Weg erscheint.

Ich halte es für wichtig, diese strukturelle Spannung zu benennen, ohne die Operation als Therapie infrage zu stellen. Für viele Menschen ist sie medizinisch sinnvoll und notwendig. Gleichzeitig glaube ich, dass nachhaltige Behandlung immer mehrere Säulen braucht.

Wie sich diese Versorgungsrealität vor und nach einer Operation auswirkt und warum ich das für ein eigenständiges Thema halte, beschreibe ich ausführlich in einem separaten Artikel.

Realität in Selbsthilfegruppen und öffentlicher Diskussion

Wenn heute über die Antragstellung gesprochen wird, geschieht das selten im luftleeren Raum. Viele Informationen entstehen nicht durch offizielle Stellen, sondern durch Erfahrungsberichte. In Selbsthilfegruppen, in sozialen Medien und in älteren Forenbeiträgen, die bis heute auffindbar sind. Diese Erfahrungsräume prägen das Bild von der Antragstellung oft stärker als juristische oder medizinische Entwicklungen.

Ein erheblicher Teil dieser Berichte stammt aus einer Zeit, in der die Genehmigungspraxis tatsächlich unsicherer war. Diese Erfahrungen verschwinden nicht. Sie bleiben online sichtbar, werden geteilt, zitiert und weitergegeben. Wer heute recherchiert, stößt schnell auf Diskussionen aus den frühen 2000er Jahren, als Ablehnungen deutlich häufiger waren und Widerspruchsverfahren zum erwartbaren Verlauf gehörten.

Selbsthilfegruppen sind historisch gewachsene Strukturen. Wissen wird weitergegeben, Erfahrungen werden tradiert, und Gruppenleitungen übernehmen nicht nur organisatorische, sondern auch orientierende Rollen. Was einmal notwendig war, um sich in einem weniger berechenbaren System zurechtzufinden, wurde zu kollektivem Erfahrungswissen. Dieses Wissen hatte und hat seinen Wert. Es hat vielen Menschen geholfen.

Gleichzeitig verändern sich die Rahmenbedingungen stetig. Leitlinien werden angepasst, Kriterien präzisiert, rechtliche Grundlagen gefestigt. Dennoch werden alte Unsicherheiten manchmal wie zeitlose Wahrheiten weitergegeben. Nicht aus Absicht, sondern aus Erfahrung.

Ich glaube, hier liegt eine wichtige Aufgabe. Gerade Gruppenleitungen haben großen Einfluss darauf, welches Bild von Antragstellung vermittelt wird. Es wäre hilfreich, neben persönlichen Erfahrungsberichten auch die strukturelle Entwicklung der letzten Jahre aktiv zu thematisieren. Nicht um frühere Erlebnisse zu relativieren, sondern um sie historisch einzuordnen.

Vielleicht bedeutet das, gelegentlich bewusst zu sagen: So war es damals. Heute ist das Verfahren anders strukturiert. Vielleicht bedeutet es auch, neuen Mitgliedern nicht nur Strategien gegen mögliche Ablehnungen mitzugeben, sondern ebenso Informationen darüber, wie stark sich die Kriterien inzwischen standardisiert haben.

Negative Einzelfälle verstärken die Unsicherheit zusätzlich. Eine komplikationslose Bewilligung erzeugt wenig Gesprächsbedarf. Eine Ablehnung hingegen wird intensiv diskutiert und weitergegeben. Dadurch entsteht leicht ein verzerrtes Bild.

Selbsthilfe war lange ein Schutzraum in einem weniger berechenbaren System. Heute kann sie zusätzlich ein Ort sein, an dem Entwicklungen eingeordnet und Ängste realistisch gespiegelt werden.

Aktuelle Genehmigungspraxis

Auch heute wird weiterhin geprüft und entschieden. Nichts wird einfach „durchgewunken“. Das ist richtig und notwendig. Die Entscheidung erfolgt anhand verbindlicher medizinischer Kriterien.

Die Entscheidung über eine bariatrische Operation ist keine Frage persönlicher Sympathie, keiner individuellen Haltung einzelner Sachbearbeiter und auch keine Glückssache. Sie ist eine gebundene Einzelfallprüfung innerhalb eines strukturierten Rahmens. In der praktischen Wahrnehmung wirkt dieses Verfahren häufig wie ein Checkboxverfahren. Wenn BMI Schwelle, dokumentiertes multimodales Konzept, psychologische Einschätzung und medizinische Indikation nachvollziehbar erfüllt sind, ist der Entscheidungsspielraum gering.

Eine Ablehnung kann theoretisch vorkommen. In der Praxis ist es jedoch deutlich wahrscheinlicher, dass bei Unklarheiten zunächst weitere Unterlagen angefordert werden. Wenn die Voraussetzungen nachweislich erfüllt sind, ist eine Ablehnung sehr unwahrscheinlich. Ablehnungen betreffen meist Grenzfälle, etwa bei knapp unterschrittener BMI Schwelle oder bei relevanten, nicht stabilisierten Essstörungen.

Und es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass eine Ablehnung in bestimmten Konstellationen medizinisch sinnvoll sein kann. Eine bariatrische Operation ist ein invasiver, nicht reversibler Eingriff. Wenn aktuelle Kontraindikationen bestehen oder wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann ein Eingriff mehr schaden als nutzen. Die Prüfung dient deshalb nicht in erster Linie der Kosteneinsparung, sondern der Absicherung einer verantwortbaren Indikation.

Eine Ablehnung ist außerdem kein endgültiges Urteil. Sie beendet das Verfahren nicht unwiderruflich. Entscheidungen sind begründungspflichtig, überprüfbar und gegebenenfalls korrigierbar. Wenn ein Anspruch besteht und die Kriterien erfüllt sind, lässt sich das nachvollziehbar darlegen.

Die Angst vor einer Ablehnung ist nachvollziehbar, weil mit dem Antrag viel Hoffnung verbunden ist. Aber dieses Verfahren ist keine Ermessensentscheidung im freien Sinne, sondern eine Prüfung anhand klar definierter medizinischer Voraussetzungen. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, besteht ein Anspruch.

Eine Rückfrage oder das Anfordern weiterer Unterlagen bedeutet nicht, dass etwas „schiefläuft“, sondern gehört zu einem strukturierten Prüfprozess. Und selbst eine Ablehnung wäre kein persönliches Urteil und kein endgültiges Nein, sondern eine überprüfbare Entscheidung innerhalb eines rechtlich geregelten Rahmens.

Man muss sich dafür nicht strategisch wappnen oder besonders gewappnet fühlen. Das multimodale Konzept ist die Vorbereitung. Mehr gibt es nicht zu optimieren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bewegt sich in einem Verfahren, das nicht von Willkür lebt, sondern von nachvollziehbaren Kriterien.

Und genau das darf man am Ende auch so stehen lassen.

Haftungsausschluss
Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert und basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien, Studien und medizinischem Konsens. Er dient der Aufklärung und Information, ersetzt aber keine individuelle ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Wenn Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, wenden Sie sich bitte an medizinisches Fachpersonal. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.

Anmerkung: Alle Quellenangaben sind zum Stand Januar 2026 aktuell und stammen aus offiziellen Leitlinien, Fachgesellschaften, Behörden oder zertifizierten Zentren/Kliniken. Die S3-Leitlinien werden regelmäßig aktualisiert; die aktuellen Versionen sind auf der AWMF-Website abrufbar.

1. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) (2018). S3-Leitlinie: Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen. AWMF-Registernummer 088-001, Langfassung. https://www.dgpraec.de/wp-content/uploads/2021/04/088-001l_S3_Chirurgie-Adipositas-metabolischer-Erkrankugen_2018-02.pdf

2. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) (2024). S3-Leitlinie: Prävention und Therapie der Adipositas. AWMF-Registernummer 050-001. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/050-001

3. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) (2024). S3-Leitlinie: Prävention und Therapie der Adipositas, Langfassung (PDF), Version 5.0 (Oktober 2024). https://register.awmf.org/assets/guidelines/050-001l_S3_Praevention-Therapie-Adipositas_2024-10.pdf

4. Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) (2024). Aktualisierte S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“ – Zusammenfassung und Einordnung. https://adipositas-gesellschaft.de/veroeffentlichung-aktualisierte-s3-leitlinie-zur-praevention-und-therapie-der-adipositas/

5. Medizinischer Dienst Bund (2017). Begutachtungsgrundlage Adipositas-Chirurgie (BGL Adipositas-Chirurgie). https://md-bund.de/uploads/media/downloads/BGL_Adipositas_Chirurgie_Stand_2017-10-06_fV.pdf

6. Bundesministerium für Gesundheit (2019). MDK-Reformgesetz – Reform des Medizinischen Dienstes. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/mdk-reformgesetz.html

7. Deutscher Bundestag (2024). Adipositas als chronische Erkrankung – Drucksache 20/10167. https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010167.pdf

8. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2024). Regionale Verträge für ein DMP Adipositas ab sofort möglich. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1196/

9. Kassenärztliche Vereinigung Berlin (2025). DMP Adipositas beschlossen – Informationen zur Umsetzung in der Regelversorgung. https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/praxis-news/detailansicht/pn240220-1

10. Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) (2025). Neue Zertifizierungsanforderungen an Zentren für Adipositas- und metabolische Chirurgie ab 01.01.2026. https://www.dgav.de/neue-zertifizierungsanforderungen-ab-01-01-2026

11. Universitätsklinikum Bonn – Adipositas- und Stoffwechselzentrum (2024). Multimodales Therapiekonzept (MMK) zur Behandlung der Adipositas. https://www.ukbonn.de/adipositas-und-stoffwechselzentrum/multimediales-therapiekonzept/

12. Universitätsklinikum Würzburg (2018). Das multimodale Konzept (MMK) der Adipositastherapie (Informationsbroschüre). https://www.ukw.de/fileadmin/uk/medizin_1/endokrinologie/adipositas/Adipositas-Multimodales-Therapiekonzept-Homepage_300818.pdf

13. Adipositas Zentrum Passau (2025). Operative Adipositastherapie ohne vorherige Einzelgenehmigung („OP ohne Antrag“) – Informationen zur direkten Abrechnung mit den Krankenkassen. https://www.adipositas-zentrum-passau.de/adipositastherapie/operativ/op-ohne-antrag/

14. Bonifatius Hospital Lingen – Adipositaszentrum (o. J.). Wichtige Informationen zum Antragsverfahren (bariatrische Operation). https://www.bonifatius-hospital-lingen.de/med-fachrichtungen/zentren/adipositaszentrum/voraussetzungen-fuer-op/voraussetzungen-fuer-op

15. Nutter, S., et al. (2023). Changing the global obesity narrative to recognize and reduce weight stigma: A position statement from the World Obesity Federation. Obesity Reviews. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/obr.13642

16. Rubino, F., Puhl, R. M., Cummings, D. E., et al. (2020). Joint international consensus statement for ending stigma of obesity. Nature Medicine, 26, 485-497. https://www.nature.com/articles/s41591-020-0803-x

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